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Einführung unseres Haustarifvertrags

finance - recruiting - consulting hat zum 1. Januar 2004 einen Haustarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft verdi abgeschlossen. Das Vertragswerk sichert Beschäftigung und Qualifizierung für unsere Mitarbeiter sowie Qualität, Verlässlichkeit und Kostenneutralität der Dienstleistungen für unsere Kunden.

Mit der neuen Gesetzgebung (Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 15.11.2002) gelten für die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitabeit) ab dem 1. Januar 2004 neue Vorschriften.

Personaldienstleistungsunternehmen müssen ihre Beschäftigten im Hinblick auf Entgelt und sonstige Arbeitsbedingungen den vergleichbaren Stammmitarbeitern des Entleihbetriebes grundsätzlich gleichstellen (Equal Treatment). Von diesem Grundsatz darf nur abgewichen werden, wenn ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt.

Der abgeschlossene Haustarifvertrag erfüllt die gesetzlichen Vorgaben durch marktgerechte Rahmenbedingungen auf hohem Niveau. Darunter versteht die Unternehmensführung auch eine Vereinbarung über die ständige fachliche Weiterbildung der Mitarbeiter.

Für die Kunden von finance - recruiting - consulting sind so dauerhaft günstige Konditionen gesichert - mit offenen oder verdeckten Preiserhöhungen müssen sie nicht rechnen.
 
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